Diese und weitere Beschlüsse der jüngsten Regierungssitzung verkündete Kanzleramtsminister Gergely Gulyás (das Foto zeigt ihn auf einer Parlamentssitzung zu Wochenbeginn) auf der üblichen Regierungspressekonferenz am Donnerstag. Regierungsverordnungen, die über die Notstandslage hinausreichen, müssten nun in Gesetze gegossen werden, um weiterhin Gültigkeit zu besitzen.

Der Minister sprach von 221.000 Arbeitsplätzen, die mit verschiedenen Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft bewahrt werden konnten. Kurzarbeitergeld wurde für 106.000 Arbeitnehmer beantragt, zuzüglich der Sonderzuschüsse für 9.300 Mitarbeiter in Forschung, Entwicklung und Innovationen. Im Rahmen des neuen Investitionsförderprogramms sagten Firmen bislang im Tausch für die staatlichen Zuschüsse den Erhalt von 97.600 Arbeitsplätzen zu.

Zu Kritiken der Opposition an der Schaffung sog. Sonderwirtschaftszonen merkte Gulyás an, diese Regelung würde für Budapest und die Komitatsstädte nicht zutreffen. Es gehe darum, die Gewerbesteuer bei der Ansiedlung großer Unternehmen gerechter auf mehrere Städte und Gemeinden im Umfeld zu verteilen. Der Haushaltsentwurf für 2021 verspäte sich um eine Woche, weil die Regierung die Wirtschaftsdaten für den Monat April abwarten wollte. Am Montag werde die Regierung das Dokument abwinken und am Dienstag im Parlament einreichen.

Die Regierung schließt die sog. Transitzonen, gab Gulyás in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bekannt, wonach Ungarn gegen Gemeinschaftsrecht verstoße. Künftig werden Asylanträge nur noch außerhalb des Landes, bei den Außenvertretungen entgegengenommen. Jene 280 Menschen, die sich aktuell in den Transitzonen an der Südgrenze aufhielten, werden in Asylbewerberheime gebracht. Die Orbán-Regierung sah die Transitzonen als gute Lösung zum Schutz der Grenzen an und bedauert den EuGH-Urteilsspruch. Ungarn sei jedoch verpflichtet, dessen Auflagen einzuhalten.

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