Als Ministerpräsident Viktor Orbán seine neue Justizministerin Judit Varga ernannte, stießen sie mit Sekt auf die „kommenden Schlachten“ an. Orbán gab ihr dies mit auf den Weg: Sie solle sich auf harte Kämpfe gefasst machen, insbesondere in der europäischen Arena, und diese „genießen“ – wie er selbst.


Feuertaufe für neue Ministerin

Nun hatte die neue Ministerin erstmals Gelegenheit, in den Ring zu steigen. Auf Betreiben der finnischen EU-Ratspräsidentschaft kam es am 16. September zur ersten Anhörung im Verfahren gegen Ungarn gemäß Artikel 7 des Europavertrages vor dem Ministerrat für allgemeine Angelegenheiten.

Die Prozedur hatte das Europäische Parlament vor einem Jahr angestoßen. Danach war, unter der österreichischen und rumänischen Ratspräsidentschaft, nicht viel passiert. Nun aber wollen die Finnen, die den Ratsvorsitz noch bis Ende des Jahres innehaben, das Thema Rechtsstaatlichkeit vorantreiben.

Deutschland und Frankreich hatten dabei in einer gemeinsamen Erklärung den Druck erhöht. Da wurde die Lage in Ungarn „besorgniserregend“ genannt. „Die Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in Ungarn betreffen uns alle”, hieß es darin. Ministerin Varga hatte ebenfalls Flagge gezeigt. „Wir bringen Recht zurück in die Debatte um den #Rechtsstaat” tweetete sie. Der englische Originaltext lautete: „we are putting law back into the #Ruleoflaw debate“.

Damit meinte sie, dass das Verfahren keinen rechtlichen Charakter habe, sondern politisch sei – mithin also der Begriff „Rechtsstaat” Gefahr liefe, für politische Ziele missbraucht zu werden.


Politisches Verfahren gegen Ungarn

Die niederländische Grünen-Politikerin Judith Sargentini, die den Stein ins Rollen gebracht hatte, sah es bemerkenswerterweise ähnlich. Ihr Bericht über die Lage des Rechtsstaates in Ungarn war zum Anlass der Abstimmung im Europaparlament geworden, die dann zu der Aufforderung an die EU-Kommission führte, ein Verfahren gegen Ungarn einzuleiten. Jetzt wurde Sargentini im Tagesspiegel mit den Worten zitiert, das Verfahren gegen Ungarn sei ein politisches und kein Rechtsstreit.

Das zentrale Argument der ungarischen Seite, dass es nämlich statt sachlicher Argumente um eine politische Kampagne gehe, wurde also von der Gegenseite umgekehrt verwendet. Und überhaupt: Das Verfahren sei chancenlos, weil die Staaten Ostmitteleuropas, allen voran Polen, bei den erforderlichen Abstimmungen im Rat der Ministerpräsidenten Ungarn schützen würden.

Die Frage, ob in Ungarn der Rechtsstaat in Gefahr sei, blieb auch nach der Anhörung unbeantwortet. Die Sitzung fand hinter geschlossenen Türen statt. Die vielleicht wichtigere Frage ist aber eine andere: Vertiefen sich in der EU die Gräben zwischen West und Ost, ist das Thema Rechtsstaatlichkeit dafür symptomatisch? Oder will man auf einander zugehen – und wenn ja, wie?


Zeichen der Entspannung

In der letzten Zeit hatten sich die Signale für eine Entspannung gemehrt. Bundeskanzlerin Angela Merkel war am 19. August nach Ungarn gekommen, um des 30. Jahrestages der Grenzöffnung zu gedenken. Ihr damit verbundenes Treffen mit Ministerpräsident Viktor Orbán fiel betont herzlich aus. Dann hatten der deutsche Außenminister Heiko Maas und sein ungarischer Amtskollege Péter Szijjártó am 10. September in Berlin gemeinsam das jährliche deutsch-ungarische Forum eröffnet. Der bloße Fakt der Begegnung wurde von Beobachtern als Fortschritt gewertet.

Und schließlich nominierte die neue EU-Kommissionsvorsitzende Ursula von der Leyen den beim Thema Rechtsstaatlichkeit heftig umstrittenen früheren ungarischen Justizminister László Trócsányi als Kommissar für EU-Erweiterung. Das war der Mann und der Posten den Orbán in der Kommission haben wollte.

Orbán wiederum hatte – und mit ihm der Visegrád-Block – Ursula von der Leyen bei der Auseinandersetzung um den Kommissionsvorsitz zum Sieg verholfen, und war der EU beim Thema Rechtsstaatlichkeit entgegengekommen, indem er eine umstrittene Justizreform auf Eis legte – die Einführung von Verwaltungsgerichten.

Das alles deutete auf Frieden. Die Anhörung am Montag schien hingegen auf eine Verschärfung des Konflikts zu deuten. Freilich nur auf den ersten Blick.


Pflichtübung

Es war eine Pflichtübung. Solche Anhörungen gehören nun einmal zum Artikel 7-Prozedere. Danach können die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob eine „eindeutige Gefahr einer schweren Verletzung“ der EU-Grundwerte besteht.

Dafür ist eine Mehrheit von 22 der 28 Mitgliedsstaaten nötig. Das ist derzeit nicht in Sicht. Die Länder der ostmitteleuropäischen Visegrád-Gruppe stehen zu Ungarn (außer Ungarn selbst sind das Polen, Tschechien und die Slowakei). Kroatien, Rumänien, Slowenien würden Ungarn wohl auch nicht verurteilen wollen. Großbritannien tritt entweder aus der EU aus oder wird sich enthalten. Dazu kommen Fragezeichen zur Haltung anderer Länder, von Italien bis zum Baltikum.

Am Ende des Verfahrens müssten dann die Ministerpräsidenten (außer Ungarn) sogar einstimming Sanktionen schließen. Das ist ausgeschlossen, Ungarn würde in einer solchen Abstimmung wohl nicht nur von Polen geschützt werden.

Im Prinzip hätten die EU-Minister schon nach dieser ersten Anhörung ihrer ungarischen Kollegin „Empfehlungen“ mit auf den Weg geben können, deren Nichterfüllung dann zu einer Verschärfung des Streits hätte führen können. Die Stimmung scheint aber pragmatischer gewesen zu sein.

Der bisher für Fragen der Rechtsstaatlichkeit zuständige EU-Kommissar Frans Timmermans, der regelmäßig schärfste Kritik an Ungarn übt, sagte nach der Sitzung nur, es handele sich um eine „komplexe Angelegenheit“, die man nicht mit einer Anhörung allein erledigen könne. Sie habe gezeigt, dass es auf Seiten der Mitgliedsstaaten präzise Fragen gebe (im Gegensatz zu pauschalen politischen Vorwürfen), und dass es auf Seiten der ungarischen Behörden den Willen gebe, Antworten zu liefern. Das klang recht pragmatisch.

In der Frage nach Verschärfung oder Entspannung zwischen Ost und West scheint die Antwort also weiterhin in Richtung Entspannung oder zumindest Versachlichung der Debatte zu gehen.


Suche nach einer gesichtswahrenden Lösung

Wie aber könnte eine Lösung aussehen, bei der alle Seiten das Gesicht wahren? Der Schlüssel liegt vielleicht in einer kurzen Bemerkung einer ranghohen ungarischen Quelle am Rande des deutsch-ungarischen Forums am 10. September in Berlin: „Wir könnten mit einem neuen Rechtstaatlichkeits-Mechanismus leben – es kommt aber auf die Details an, und bis dahin ist es noch ein langer Weg.”

Derzeit sind sogar zwei neue Mechanismen im Gespräch. Auch darum ging es beim Ministerrat am Montag. Ursula von der Leyen hat eine jährliche Überprüfung aller Mitgliedsstaaten zum Thema Rechtsstaatlichkeit gefordert. Dabei solle nicht mehr zweierlei Maß angewendet werden – was in einem Land OK ist, muss demnach überall in Ordnung sein. (Zum Beispiel die umstrittenen Verwaltungsgerichte, deren geplante Einführung in Ungarn heftig kritisiert wurde, während es solche Gerichte in Österreich und Deutschland gibt.)

Der andere Mechanismus, vorgeschlagen bereits im März von Deutschland und Belgien, wäre ein vorgelagerter regelmäßiger Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten, um etwaige Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Das ist ein Weg, mit dem sich die Ungarn zwei Quellen zufolge anfreunden könnten, obwohl sie noch viele Vorbehalte haben. Etwa diesen: „Wollen wir das wirklich, auch in Deutschland, dass wir uns auch noch in 30 oder 50 Jahren permanent umständlich mit dieser Frage beschäftigen?”

Ein Problem ist auch der Plan, künftig Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit mit einem Entzug von EU-Geldern zu sanktionieren – es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 Ländern mit mindestens 65 Prozent der Einwohner der EU stimmt dagegen. Ungarn will dies, wenn es denn überhaupt die neue Regel akzeptieren sollte, umdrehen: Sanktionen nur wenn eine qualifizierte Mehrheit dafür stimmt.


Denkbare Lösung des gordischen Knotens

Und nun die denkbare Lösung des gordischen Knotens: Die verschiedenen Aspekte des Rechtstaatlichkeits-Themas werden erst Ende 2020, unter der dann deutschen Ratspräsidentschaft, einer Entscheidung zugeführt und Deutschland kommt dabei den Ungarn entgegen. Budapest akzeptiert dann auch den neuen Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus in einer für Budapest akzeptablen Form.

Im Gegenzug gewährt man Orbán eine „erfolgreiche“ Abwehr des Artikel 7-Verfahrens. Zugleich wird Ungarns Regierungspartei Fidesz wieder mit vollen Rechten in der EVP willkommen geheißen – derzeit ruht die Mitgliedschaft in der christdemokratischen Parteienfamilie und es läuft eine Prüfung, ob der Fidesz gegen Grundwerte der EVP und der EU verstößt.

Der Bericht soll im Oktober fertig sein, die EVP dürfte im November darüber diskutieren. Aber „ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen“ wird man sicher nicht, heißt es aus Kreisen der CSU. Vielleicht erlegt man Orbán auf, sich in der einen oder anderen Frage zu bewegen, aber ohne ihm wirklich weh zu tun. Mit den ungarischen Abgeordneten stellt der Visegrád-Block die stärkste Kraft in der EVP dar, mit 39 von 182 Abgeordneten im EU-Parlament.

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