Am Abend des 24. Juni 1967 steigen der Arzt Dr. Erhard Hartung, der Elektrotechniker Peter Kienesberger und der Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres Egon Kufner auf zur Porzescharte. Am Grenzkamm zwischen dem Osttiroler Bezirk Lienz und der italienischen Provinz Belluno, den der Befreiungsausschuss Südtirol (BAS) seinerzeit als Nachschub- und Fluchtweg nutzte, wollte die von Kienesberger geführte Gruppe einen verwundeten BAS-Aktivisten zur Weiterbehandlung in Österreich übernehmen. Der vereinbarte Funkkontakt bleibt aus, stattdessen gewahrt man ein kurz aufscheinendes Licht und vernimmt Geräusche sowie Stimmen. Weshalb Kienesberger der Sache misstraut, die Aktion abbricht und mit seinen Kameraden in die Ortschaft Obertilliach zurückkehrt. Dort besteigt die Gruppe eine Stunde nach Mitternacht, mithin am 25. Juni, jenen VW Käfer, mit dem sie gekommen waren.

Just am 25. Juni sollen – so die offizielle und letztlich für die Gruppe verhängnisvolle italienische Darstellung - auf besagter Porzescharte (ital. „Cima Vallona“) vier italienische Soldaten zu Tode gekommen und einer verletzt worden sein. Aufgeschreckt von einer nächtlichen Detonation seien sie zum Grenzübergang geeilt, wo – wie ein Jahr zuvor – ein Strommast gesprengt worden war. Einer der Männer, der Alpini-Soldat Armando Piva, war diesen Angaben zufolge durch die Detonation einer vergrabenen Sprengfalle schwer verletzt worden und noch am selben Tag gestorben. Angehörigen einer per Hubschrauber eingeflogenen Spezialeinheit sei dasselbe passiert: Carabinieri-Hauptmann Francesco Gentile und die Fallschirmjäger Mario di Lecce und Olivo Dordi hätten eine zweite Sprengfalle ausgelöst: Dabei seien sie getötet sowie ihr Kamerad Marcello Fagnani, ein vierter Angehöriger des Kommandos, schwer verwundet worden.

Freispruch in Österreich, lebenslang in Italien

Des von Politik, Sicherheitsbehörden und Militär in Italien und Österreich sowie in Medien beider Länder und darüber hinaus so genannten „blutigsten Attentats des Südtirol-Terrorismus“ werden daraufhin der im Zusammenhang mit früheren BAS-Aktionen namhafte Kienesberger, der bis dahin unauffällige Dr. Hartung sowie Kufner bezichtigt, (in Österreich) inhaftiert und schließlich sowohl in Österreich, als auch in Italien angeklagt. In Florenz lautet das Urteil für Kienesberger und Hartung lebenslänglich, Kufner soll für 24 Jahre hinter Gitter. Die drei waren durch „Geständnisse“ belastet worden, welche zwei im Keller der Carabinieri-Kaserne in der Bozner Drusus-Straße gefolterte österreichische BAS-Aktivisten unterzeichnet hatten. Die „Behandlungen“ durch mehrere Folterer und in mehrtägiger Dunkelhaft – über einen Tisch gespannt und mit brutalen Schlägen auf die Genitalien sowie der Drohung der „Erschießung auf der Flucht“ gefügig gemacht, um nur weniges aus dem „Werkzeugkasten“ der besonders gegen Südtiroler angewandten „Cautio criminalis“ zu nennen - ließen sie Protokolle unterschreiben, welche der berüchtigte Bozner Untersuchungsrichter Dott. Mario Martin, den wohl nicht nur der Schriftsteller Rolf Hochhuth einen „furchtbaren Juristen“ genannt hätte, zu deren Anklage verwendete. Zudem waren sie im Verfahren zu Florenz von Bedeutung.

Die florentinischen Urteilssprüche ergingen in Abwesenheit der Angeklagten und fußten auf Gesetzen aus der Zeit des italienischen Faschismus. Aufgrund späterer Erkenntnisse/Urteile österreichischer und deutscher Höchstgerichte verstieß das Verfahren vor allem dadurch, dass die Angeklagten nicht zur Verhandlung geladen wurden und ihnen respektive ihren Rechtsvertretern weder die Anklageschrift noch das Urteil zugestellt worden war, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

In Österreich hingegen wurden die drei freigesprochen. Der Freispruch war letztlich auf ein mittels Sachverständigengutachten untermauertes Weg-Zeit-Diagramm der Verteidigung zurückzuführen. Dieses förderte zutage, dass die den Dreien zur Last gelegten Taten im mehrfach bezeugten Zeitrahmen nicht zu bewerkstelligen war. Zuguterletzt stellte der österreichische Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger auf staatsanwaltlichem Einspruchswege in Gang gesetzte Gerichtsverfahren 1975 endgültig ein.

Neue Forschungsergebnisse stellen vieles infrage

Die florentinische Verurteilung vom 15. Mai 1970 ist indes nach wie vor in Kraft; Würden Hartung und Kufner nach Italien reisen - Kienesberger ist am 14. Juli 2015 verstorben – müssten sie mit Verhaftung rechnen. Sie gelten nach wie vor als „Terroristen“, „Attentäter“, „Mörder“ – nicht allein im Stiefelstaat und dessen (zumindest unter rechtshistorischem Aspekt) fragwürdiger Justiz, sondern auch weithin in der Publizistik und, was ebenso schlimm ist, in der wissenschaftlichen Südtirol-Geschichtsschreibung. Die vor vier Jahren publizierten akribischen Forschungsergebnisse des österreichischen Militärhistorikers Hubert Speckner („Zwischen Porze und Roßkarspitz…“ Der „Vorfall“ vom 25. Juni 1967 in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten; Wien, Verlag Gra&Wis, 2013 ) zur Causa vermochten daran bisher wenig zu ändern. Zu hoffen bleibt, dass seine jüngst erschienene Publikation (Von der „Feuernacht“ zur „Porzescharte“. Das „Südtirolproblem“ der 1960er Jahre in den österreichischen sicherheitsdienstlichen Akten; Wien, Verlag Gra&Wis, 2016) , in welcher er auf nahezu 800 Seiten anhand zahlreicher damaliger Geschehnisse offenlegt, wie Italien (nicht nur) während der „Bombenjahre“ in Südtirol manipulierte und täuschte, das zeitgeschichtliche Bild endlich nachhaltig zu revidieren vermag. Seine langjährigen umsichtigen Quellenstudien - Akten der Staatspolizei (StaPo) und der Justiz sowie einschlägiger Dokumentationen des Entschärfungsdienstes des Innenministeriums und „streng geheimer“ Bestände des Verteidigungsministeriums über den Einsatz des Bundesheeres an der Grenze zu Italien anno 1967 – zeigen nämlich unter Einbeziehung neuerlicher Expertisen von Spreng(mittel)sachverständigen und Erkenntnisse mehrerer militärfachlicher Erkundungen des Geländes rund um die Porzescharte klipp und klar, dass die amtliche italienische Darstellung von einst nie und nimmer der Wahrheit entspricht.

Was gegen Italiens Darstellung spricht

Im Rückblick auf die Geschehnisse von vor nunmehr 50 Jahren ist es Speckners Forschungsergebnissen zufolge höchst zweifelhaft, ob seinerzeit die vier „Attentatsopfer“ überhaupt auf der Porzescharte zu Tode gekommen waren. Weder die österreichische noch die italienische Seite legte in den in Österreich stattgehabten Gerichtsverfahren Totenscheine, Obduktionsbefunde oder eine amtliche Tatortbeschreibung vor. Innenminister Dr. Franz Hetzenauer (ÖVP) und Dr. Stocker von der Sicherheitsdirektion Tirol (Fernschreiben an das Innenministerium vom 28.06 1967), sowie der Osttiroler Bezirkshauptmann Dr. Othmar Doblander ( Bericht vom 27.06.1967), die unmittelbar nach der italienischen Geschehensmeldung unabhängig voneinander den Tatort besichtigten und dort nichts gewahrten, was nach Tod und Verderben aussah, wurden nicht zu den 1968 beginnenden mehrinstanzlichen Prozessen geladen und ihre Berichte offensichtlich bewusst zurückgehalten. Diese belegen, dass der angebliche Tatort ungesichert war und anders aussah, als ihn die eingesetzte italienisch-österreichische „Untersuchungskommission“ vorfand, die ihn erst nach zehn Tagen (sic!) in Augenschein nahm. Was den (parteifreien) damaligen österreichischen Justizminister Prof. Dr. Hans Richard Klecatsky († 23. 04. 2015) davon überzeugt sein ließ, dass es sich bei dem „angeblichen Attentat um eine rein inneritalienische Manipulation auf der Porzescharte“ handelte, womit er aber in der ÖVP-Regierung unter Kanzler Josef Klaus kein Gehör fand.


Verhör von Peter Kienesberger beim Wiener Porzescharte-Prozess im Dezember 1967.


Aus den erstmals ausgewerteten österreichischen Quellen geht hervor, dass sich in den Erhebungen dieser „Untersuchungskommission“ zahlreiche Unstimmigkeiten finden und sich vieles von dem, was den damaligen Justizverfahren gegen die „Attentäter“ zugrunde gelegt worden war, so nicht ereignet haben konnte. Es ergaben sich aus Speckners Untersuchung zudem objektive Befunde, welche den Aussagen von italienischen „Zeugen“ und den Verlautbarungen aus dem italienischen Militär diametral entgegenstehen. Einiges spricht dafür, dass die Getöteten bei einer Verminungsübung des italienischen Heeres auf dem Kreuzbergsattel einem Unfall zum Opfer gefallen und zur Porze verbracht worden sein dürften.

„Strategie der Spannung“

Politisch nahm Italien das angebliche „Porze-Attentat“ zum Vorwand, um sein Veto gegen den Beginn von Verhandlungen über Österreichs EWG-Assoziierungsbegehr einzulegen. Darüber hinaus passte es im Rahmen der gesamten Südtirol-Problematik auch nur allzugut in die „Strategie der Spannung“. Mit der „strategia della tensione“ trachteten verschwörerische Kreise in Teilen italienischer Dienste sowie des geheimen „Gladio“-Netzwerks des Militärs danach, die gesellschaftliche Unterfütterung zu bereiten für einen (letztlich erfolglos gebliebenen) Wechsel in Italien hin zu einem autoritären Regime. Dabei gab es durchaus nicht wenige „getürkte“ Attentat(sversuch)e, von denen Senator Marco Boato im 1992 veröffentlichten parlamentarischen Untersuchungsbericht auch auf Südtirol bezogene auflisten ließ. Aufschlussreich ist eine Bekundung des Carabinieri-Obersten Amos Spiazzi, wonach „der Staatsapparat in den Südtirol-Terrorismus involviert gewesen“ sei.

Oberster Drahtzieher war General Giovanni De Lorenzo, ursprünglich Leiter des Militärgeheimdienstes SIFAR, danach Kommandeur der Carabinieri-Truppe, aus der heraus er Vertrauensleute ins Gladio-Netz einschleuste. Der Gladio-Prozeß in Rom 1994 warf ein bezeichnendes Licht auf die Umtriebe De Lorenzos und seiner Mannen, auch in Südtirol. Angeklagt waren unter anderen General Paolo Inzerilli, ehemaliger SISMI-Chef und Kommandeur der illegalen Gladio-Einheiten sowie das Gladio-Mitglied Francesco Stoppani. Eigens dazu angeworben, sollte Stoppani Kienesberger entweder nach Italien entführen oder liquidieren. Inzerilli hatte in dem Verfahren die früheren Minister Attilio Ruffini und Virginio Rognoni – beide bekleideten in diversen Kabinetten Ministerämter - beschuldigt, von alldem gewusst zu haben. Schließlich und endlich stellte Peppino Zangrando, als Präsident der Belluneser Anwaltskammer von hoher Reputation, in der „Causa Porzescharte“, in der er jahrelang recherchiert hatte, ein Attentat des BAS in Abrede. 1994 wollte er den Fall neu aufrollen, sein Wiederaufnahmeantrag scheiterte aber an der Staatsanwaltschaft.

Verfehlte Empfehlungen

Was folgt aus alldem? Der BAS hat 1967 auf der Porzescharte kein Attentat verübt. Die dafür verantwortlich gemachten Hartung, Kufner sowie (der mittlerweile verstorbene) Kienesberger sind zu Unrecht verfolgt worden. Ein halbes Jahrhundert nach dem Geschehen, das sich offenkundig anders denn offiziell dargestellt abspielte, wäre es an der Zeit, das florentinische Fehlurteil aus der Welt zu schaffen, das ihnen ein Kainsmal aufdrückte.

Seit Jahren raten und/oder empfehlen regierende österreichische Bundes- und Landespolitiker (vornehmlich jene Tirols und zuvorderst jene von ÖVP und SPÖ), aber auch Politiker des 1919 von Italien annektierten südlichen Teils Tirols, vorzugsweise jene der Südtiroler Volkspartei (SVP), den wenigen BAS-Aktivisten, denen noch immer die Vollstreckung italienischer Urteile in Italien droht, sie mögen doch bitteschön Gnadengesuche einreichen. Mit Verlaub - das ist Chuzpe. Die in der „Causa Porzescharte“ unrechtmäßig Beschuldigten und zudem menschenrechtswidrig Verurteilten, von denen nurmehr Univ.Prof. Dr. med. Erhard Hartung und Egon Kufner unter den Lebenden weilen, wären doch von allen guten Geistern verlassen, so sie um Gnade bettelten für eine Tat, die sie nicht begangen haben. Sollten indes maßgebliche Organe der Republik Österreich, deren damalige Amtsträger sich hasenfüßig und gegenüber Italien unterwürfig verhielten, 50 Jahre nach einem „Attentat“, das es Speckners Forschungen zufolge (so) nicht gab, noch immer keine Verpflichtung zur Rehabilitierung politisch und justitiell malträtierter Staatsbürger sehen, so wäre das eine Schande.

Der Autor gehörte 27 Jahre der Redaktion der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ an und war von 1994 bis 2012 deren Wiener Korrespondent. Seitdem lehrt er an der Eötvös-Loránd-Universität in Budapest.

Konversation

WEITERE AKTUELLE BEITRÄGE
Regierungsbeschlüsse

Ende für Transitzonen

Geschrieben von BZ heute

Am kommenden Dienstag reicht die Regierung jene Vorlage im Parlament ein, mit der sie um die…

Im Gespräch mit Columbo, Frontmann der Band Irie Maffia

Musik in der Quarantänezeit

Geschrieben von Péter Réti

Vor 15 Jahren wurde die ungarische Band Irie Maffia gegründet. Die Budapester Zeitung sprach mit…

Brettspielverleih „Játszóház Projekt”

Lasset die Spiele beginnen!

Geschrieben von Elisabeth Katalin Grabow

Gezwungenermaßen verbringen viele Menschen heute mehr Zeit daheim. Da wird die Suche nach neuen…