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Vorbestraft – aber unschuldig

Gekippt wurde das Gesetz tatsächlich, allerdings von der Regierung selbst, in einem verzweifelten Versuch, das unliebsame Gesetz nicht als politische Vollpleite dastehen zu lassen. Volksbefragungen versucht die Regierung mit aller Macht zu verhindern, denn deren politische Sprengkraft ist – so zeigt die Momentum-Bewegung mit ihrem Olympia-Erfolg deutlich –, nicht zu unterschätzen.

Doch zurück zu István Nyakó und dem Vorfall am Nationalen Wahlbüro. Obwohl es meterweise Bildmaterial gibt, das zeigt, dass Nyakó eindeutig daran gehindert wurde, zur Maschine zu treten, die den Zeitstempel ausgibt, der ihm die Einreichung seiner Frage gesichert hätte, gehen die glatzköpfigen jungen Männer straffrei aus. Mehr noch: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, nicht einmal eine Verhandlung fand statt.

Nachdem die Polizei schon ein knappes halbes Jahr ziellos ermittelte, erstattete István Nyakó selbst Anzeige, woraufhin er mit seinem Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakten der Polizei erhielt. Auch der Investigativblog Atlatszo.hu ging der Sache nach. Nach Informationen des Blogs bestand die Gruppe der Glatzköpfigen, die auf unterschiedlichsten Wegen mit der Fidesz-Größe Gábor Kubatov verbandelt sind, aus Vorbestraften und Verurteilten. Die Liste ihrer Verurteilungen liest sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch: Raub, Vandalismus, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Gefährdung von Minderjährigen, Diebstahl und schwere Körperverletzung befinden sich in der Vita der jungen Männer.

Wer wird hier eigentlich vor wem geschützt?

Tatsächlich gelang es der Polizei nach akribischer Ermittlungsarbeit, die Anwesenden zu identifizieren – dass, das der ungarischen Presse bei einigen der Männer bereits zwei Tage nach dem Vorfall gelungen war, zeigt, mit welchem Feuereifer die amtlichen Behörden zur Tat schritten. Schlussendlich wurde das Verfahren eingestellt. Es läge schlicht keine Straftat vor. Und auch István Nyakós Anzeige wurde letztlich vergangenen Donnerstag vom hauptstädtischen Amtsgericht einkassiert. Grund hierfür: Das Gericht konnte zwar mit einwandfreier Sicherheit feststellen, dass der Politiker durch die Männer behindert wurde, Nyakó sei aber nicht der Geschädigte in der Sache.

Deswegen sei er auch nicht berechtigt, Ersatzklage einzureichen, denn die wahren Geschädigten seien die im Referendumsprozess involvierten staatlichen Organe. Damit ist das Thema nun erledigt, weitere Rechtsmittel stehen István Nyakó nicht zur Verfügung. Aber bevor es heißt, in Ungarn würde kein Recht gesprochen: Tatsächlich gab es eine Verurteilung bezüglich des NVI, wie das liberale Wochenmagazin hvg zu Recht erinnert. Denn gegen den Performance-Künstler Márton Gulyás wurde ermittelt und ein Urteil gefällt, nachdem er das Schild am Eingang der NVI abgeschraubt und durch ein anderes ersetzt hatte.

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