Obwohl Premier Viktor Orbán am Montag selbst nicht anwesend war (er weilte in Riga beim Auswärtsspiel der ungarischen Fußballnationalmannschaft), wurde der mit seinem Namen gezeichnete siebente Verfassungsentwurf am Montag vor das Hohe Haus gebracht. Doch schon kurz nach Beginn der Sitzung ging die Opposition die Regierung scharf an. Der Fraktionsvorsitzende der MSZP, Bertalan Tóth erging sich denn auch nicht in Abschweifungen: „Ein weiterer Nagel wurde in den Sarg der Pressefreiheit geschlagen. Gestern Origo, VS.hu, TV2 und heute die Népszabadság, wer kommt als nächstes?“ Auch zum gescheiterten Referendum bezog er eindeutig Stellung: „Am 2. Oktober haben die Wähler des Fidesz und der Jobbik „Nein“ zu deren Politik gesagt. Aus einem ungültigen Referendum lässt sich keine Notwendigkeit zur Verfassungsänderung ableiten.“ Er verglich die Haltung der Regierung in dieser Frage mit einer Hochzeit, bei der nur einer der Ehepartner erscheint.

Die siebente Verfassungsänderung

Die am Montag eingereichte siebente Verfassungsänderung ging bereits am Dienstag in den zuständigen Fachausschuss, in dem die Jobbik ihren Willen zur Kooperation mitteilte. Die Änderungen betreffen insgesamt fünf Artikel.

Zum einen würde die Präambel, im Falle Ungarns das Nationale Glaubensbekenntnis, um den Satz ergänzt: „Wir bekennen uns dazu, dass der Schutz des aus der historischen Verfassung erwachsenen verfassungsrechtlichen Selbstverständnisses die grundlegende Pflicht des Staates ist.“ Mit dem Begriff des „verfassungsrechtlichen Selbstverständnisses“ soll verhindert werden, dass mittels EU-Quote Flüchtlinge nach Ungarn kommen können. Rechtsexperten sind sich jedoch sicher, dass dies keinesfalls so geschehen wird. EU-Recht bricht nationales Recht, selbst wenn es sich um die Verfassung handelt.

In einem weiteren Punkt soll festgemacht werden, dass EU-Recht nur dann umgesetzt werden darf, wenn es der ungarischen Verfassung entspricht und auf „Ungarns geografische Einheit, seine Bevölkerung, Staatsform und staatlichen Institutionen“ keinen Einfluss hat.

Ebenfalls soll nun bereits in der Verfassung klargestellt sein, wer Recht auf den Status als Flüchtling in Ungarn hat. Dies ist insofern erstaunlich, da das Asylrecht nicht eine, in der Verfassung zu klärende Frage ist.

Sollte die Jobbik ihre bereits signalisierte Zustimmung tatsächlich in die Tat umsetzen, könnte die Verfassungsänderung gegen den Widerstand der linken Oppositionsparteien bereits Mitte November in Kraft treten.

Die Antwort des Staatssekretärs Csaba Dömötör wurde von Tumult begleitet. In seiner Rede nutzte er unter anderem die seit dem 2. Oktober wie ein Mantra wiederholten Bausteine der „neu zustande gekommenen Einheit der 3,3 Millionen Wähler, von denen 98 Prozent mit Nein stimmten“. Zur Causa Népszabadság gab er den bereits am Samstag veröffentlichten Regierungsstandpunkt wieder, nach dem man sich nicht in die Entscheidungen des Besitzers einmischen würde, denn dies würde einen Eingriff in die Medienfreiheit bedeuten.

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DK-Chef Ferenc Gyurcsány hat vom Fidesz-dominierten Parlament genug.

Ebenfalls im Rahmen der Causa Népszabadság teilte die DK, die Partei des Ex-Premiers Ferenc Gyurcsány, am Montag mit: Nach einer eilends einberufenen Sitzung habe man beschlossen, die Arbeit des Parlaments von nun an aus Protest zu boykottieren. Weder werden die vier DK-Parlamentarier an Plenar-, noch an Ausschusssitzungen oder Abstimmungen teilnehmen. Man werde nur dann anwesend sein, wenn dies aus mathematischer Notwendigkeit heraus (beispielsweise um unliebsame Zweidrittel-Gesetze zu verhindern) erforderlich ist.

„Helikopterdemokratie“ und versehentliches „Ja“

Es gab noch ein weiteres Thema, das die Stimmung im Saal am Montag zum Kochen brachte: Antal Rogán und sein Helikopterflug. Zur Erinnerung: Der Kabinettsminister war mitsamt seiner Familie am Referendumswochenende zur Hochzeit eines TV-Starletts per Helikopter an- und abgereist. Zunächst leugnete Rogán den Flug. Als er von der nunmehr dicht gemachten Népszabadság mit Beweisbildern konfrontiert wurde, drohte er mit einer Klage. Am Montag dann die Überraschung: Er gestand einen Fehler ein und behauptete trotzig, aus der ganzen Angelegenheit eine Lehre gezogen zu haben: „Als Minister darf man auch dann privat keinen Helikopter nutzen, wenn sich das die Ehefrau leisten kann.“ Die Opposition ließ es nicht aus, auf den auffällig luxuriösen Lebensstil des Politikers hinzuweisen, sowohl die MSZP als auch die Jobbik forderten den Kabinettsminister zum Rücktritt auf.

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Wenigstens im Protest vereint: Péter Kónya (unabhängig).

Wer dachte, dass es nach dieser Debatte, die mit Zwischenrufen und mehrfachen Zurechtweisungen durch Parlamentspräsidenten László Kövér versucht wurde zu bändigen, ruhiger zugehen würde, der irrt. Der MSZP gelang dies am Dienstag mit einer unfreiwillig komischen Einlage. Zur Abstimmung stand das von Korruptionsforschern und Rechtsschützern kritisierte Gesetz zur TAO-Förderung. Dahinter verbirgt sich eine Möglichkeit, dass Firmen mittels ohnehin zu zahlender Steuern, bestimmte Sportvereine unterstützen können. Der größte Nutznießer dieser Förderung ist bisher der Fußballclub in Felcsút, der Heimatgemeinde von Premier Viktor Orbán, beziehungsweise die dort ansässige Fußballakademie.

Steuergeheimnis ausgeweitet

Die Organisation für Freiheitsrechte (TASZ) teilte noch am Dienstag mit, man habe eindeutig verfassungsrechtliche Bedenken mit dem Gesetz. An nur einem Tag durchgepeitscht und bereits zum Ende der Woche in Kraft ermöglicht das Gesetz, dass die Unterstützung von Sportvereinen durch Firmen steuerlich geltend gemacht werden kann. Geheimgehalten werden kann in Zukunft, welcher Verein mit wie viel unterstützt wurde. Anita Koncsik von der TASZ sieht hierin ein Problem bezüglich der Transparenz bei der Verwendung von Staatsgeldern, die im Übrigens auch verfassungsrechtlich gefordert ist.

Das umstrittene Gesetz wurde mit 138 „Ja“-Stimmen angenommen, darunter auch mit den Stimmen der MSZP-Fraktion. Diese teilte umgehend zerknirscht mit, man habe „aus Versehen“ mit „Ja“ gestimmt. Dies scheint durchaus plausibel, haben die Sozialisten im Vorfeld oft und offen Kritik am Gesetz geäußert. Gestimmt haben sie aufgrund eines Missverständnisses dennoch nicht dagegen. Bei Fraktionen ist es üblich, dass im Rahmen der Fraktionsdisziplin einheitlich und auf Ansage abgestimmt wird. Der „Vorwähler“ hatte sich jedoch schlicht in der Reihenfolge vertan. Man bat nun Staatspräsident János Áder das Gesetz nicht zu unterschreiben, sodass es eine erneute Abstimmung geben werden kann.

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In Erklärungsnöten: Kanzleramtsminister Antal Rogán. (Fotos: MTI / Zoltán Máthé)

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