Nun soll das Grundgesetz in vier Punkten novelliert werden, u. a. werde eine Gruppenansiedlung nach Ungarn verboten, eine Ansiedlung könne nur auf individuellen Antrag erfolgen. Orbán zufolge dürfe das Argument, wonach das Referendum und die 3,3 Mio. Nein-Stimmen keine juristischen Folgen haben, nicht den Gegnern überlassen werden. Deshalb müsse dem Ergebnis juristische Gültigkeit verschafft werden. Die Regierung erhofft sich eine große Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Fidesz-Fraktionsführer Lajos Kósa (Foto r.) teilte nach der Fraktionssitzung der Regierungsparteien mit, die Vorschläge von Fidesz-KDNP werden bis zum 10. Oktober dem Parlament unterbreitet. Dieses könnte bis zum 17. Oktober darüber debattieren und bereits am 8. November in der Frage abstimmen. Im Falle einer Zustimmung durch das Parlament und Unterzeichnung durch Staatspräsident János Áder würde das modifizierte Grundgesetz bereits Mitte November in Kraft treten.

Die Jobbik ist im Interesse der Sicherheit Ungarns bereit, die Grundgesetznovellierung mit dem Inhalt des eigenen Vorschlags mitzutragen, teilte ihr Vorsitzender Gábor Vona am Dienstag mit. Er sagte, „nach einem halben Jahr Zeitvergeudung, der Verschleuderung von 15 Mrd. Forint öffentlicher Gelder und einer ungültigen Volksabstimmung hat endlich auch Orbán erfasst, dass Jobbik mit der Grundgesetzmodifizierung von Anfang an Recht hatte“.

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