Zur Erinnerung: Bereits Ende Februar teilte Premier Viktor Orbán mit, ein Referendum zum Thema der verpflichtenden Verteilungsquote der EU abhalten zu wollen. Hintergrund war das jüngst beschlossene Quoten-Verteilsystem, nachdem die in der EU Asyl beantragenden Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden sollen. In Ungarns Fall bedeutet dies derzeit rund 1.300 Flüchtlinge.

Frage der Regierung provoziert Nachfragen

Kabinettminister Antal Rogán reichte die Frage persönlich beim Nationalen Wahlbüro (NVI) ein. Die Frage lautet: „Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne die Zustimmung des Parlaments vorschreiben kann, dass nicht-ungarische Staatsbürger in Ungarn angesiedelt werden können?“ Obwohl nach der Absegnung durch das NVI von mehreren Privatpersonen und politischen Parteien die erneute Überprüfung dieser Frage beantragt wurde, wurde sie von der Kurie schließlich abgesegnet. Die Beschwerden drehten sich unter anderem darum, ob die Frage internationale Verträge und damit einen für Referenden unzulässigen Themenkreis berührt, ob sie in die Kompetenz des Parlaments fällt und ob sie eindeutig ist.

Der Entscheid der Kurie besagt nun, dass die von der EU-Kommission verabschiedeten Beschlüsse eben nicht internationale Verträge berühren würden. Was sie stattdessen seien, ließ die Kurie jedoch offen. Auch zum Thema Zuständigkeit des Parlaments bezog der Gerichtshof Stellung. Alles, was per Gesetz geregelt werden muss, fällt dem Parlament zu. Denn es muss entschieden werden, wer sich zu welchen Bedingungen, mit welchem Status und wie lange im Land aufhalten darf. Die Kurie gab auch dem Punkt der Uneindeutigkeit nicht statt. Die Begriffe „Europäische Union“ und Ansiedlung seien im Sprachgebrauch verankert und eindeutig, insofern sei die Fragestellung zulässig.

Protest von Zivilorganisationen

Nach Bekanntwerden des Entscheids der Kurie liefen gleich mehrere zivile Organisationen Sturm. So äußerten das Károly Eötvös-Institut, der Helsinki-Ausschuss, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ) und der Think Tank Political Capital unisono ihre Bedenken. In einer Presseaussendung wiesen sie darauf hin, dass es „seit 2010 nur unter äußerst schwierigen Bedingungen möglich ist, ein Referendum zu initiieren.“ Die derzeit in Kraft befindlichen Gesetze würden vor allem den Missbrauch durch die Machthaber ermöglichen und hätten lange Zeit erfolgreich jegliche zivilen Initiativen unterbunden. Selbst eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit würde hier kein Hindernis mehr darstellen. Nach Meinung der Organisationen sei der Entscheid der Kurie keinesfalls verfassungskonform und allein politisch motiviert.

Erneut stellten sie ihre Kritikpunkte vor. Demnach gehöre die Frage eben nicht in die Kompetenz des Parlaments. Das Referendum würde zudem den Eindruck erwecken, das Parlament könnte bereits geschlossene internationalen Verträge und Entscheidungen überschreiben. Außerdem sei die Frage keineswegs eindeutig, da nicht klar ist, welche gesetzgeberischen Konsequenzen sich aus dem Ergebnis des Referendums ableiten ließen. Das Ergebnis wäre eine quasi Blankovollmacht für die Regierung, mit der sie alle Arten von gesetzgeberischen Schritten rechtfertigen könnte, meinen zumindest die Zivilorganisationen.

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Noch ist nicht klar, inwiefern das Referendum Auswirkungen auf die Verteilung von Flüchtlingen nach Ungarn haben wird.

Bedenken in den Wind geschlagen

Trotz aller geäußerten Bedenken verabschiedete das Parlament am Dienstag mit 136 „Ja“-Stimmen den Beschluss zum Referendum. Auch die rechtsextreme Jobbik stellte sich hinter den Regierungsvorschlag. Das nun vermutlich im Herbst anstehende Referendum wird den Haushalt mit rund fünf Milliarden Forint belasten, wovon ein Zehntel aus dem Budget des NVI bereitgestellt wird. Nur zum Vergleich: Im am Dienstag vors Parlament gebrachten Haushaltsentwurf sind 22 Milliarden Forint für Sachausgaben im Bildungssektor eingeplant.

Es könnten aber noch weitere Hindernisse auftauchen. Denn noch am Tag des Parlamentsbeschlusses reagierte die EU-Kommission. Pressesprecher Alexander Winterstein stellte klar: „Die Europäische Union hat in Sachen Umsiedlung von Flüchtlingen eine verpflichtende Entscheidung getroffen, die von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.“ Winterstein teilte weiter mit, dass der Kommission zum ungarischen Referendum keinerlei offizielle Informationen eingegangen seien. Sie werde vorerst keine Stellung beziehen, sondern erst dann, wenn es zu konkreten Schritten in dieser Sache kommt. Man habe aber schon jetzt Informationen vom Vertreter der Kommission in Budapest eingefordert.

Auf „Glatzenaktion“ reagiert

Das Parlament fällte in dieser Woche noch eine weitere wichtige Entscheidung zum Thema Referenden. Ebenfalls am Dienstag entschied das Parlament mit 115 „Ja“-Stimmen, dass nunmehr auch mehrere Fragen zu einem Thema gestellt werden dürfen. Zum Referendum zugelassen wird letztlich, wer zuerst 200.000 gültige Unterschriften gesammelt hat. Ist dies geschehen, müssen noch laufende Unterschriftensammlungen gestoppt werden. Eine weitere Neuerung ist, dass selbst die Regierung und der Staatspräsident kein Referendum zu einer Frage initiieren können, zu der es bereits eine aktive Unterschriftensammlung gibt.

Wer an der Grenze von 200.000 Unterschriften scheitert, aber zumindest 100.000 vorweisen kann, der kann trotzdem noch auf ein Referendum hoffen, denn in diesem Fall hat das Parlament die Möglichkeit, abzuwägen. Mit dieser neuen Regelung solle dem „schädlichen Wettbewerb“ entgegengewirkt werden. Damit dürfte zweifelsohne auf die Geschehnisse am 23. Februar im Nationalen Wahlbüro reagiert worden sein, als kahlgeschorene Muskelberge dem sozialistischen Politiker István Nyakó den Weg versperrten und so Frau Erdősiné, die Ehefrau eines in Ungnade gefallenen Fidesz-Politikers, ihre Frage zuerst abstempeln lassen konnte. Bis heute sind übrigens keine Ermittlungsergebnisse bekannt, auf wessen Weisung die über mehrere Bande mit dem Fidesz-Spitzenpolitiker und Ferencváros-Clubeigner Gábor Kubatov verbundenen Männer vor Ort waren.

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